Angaben gemäß § 5 TMG:Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Loganatours
– Kanuverleih & Touristik-Service –Inhaber Timo Deckert; folgend Loganatours genannt.
Vertragsgegenstand
Vertragsgenstand ist die zeitweilige gewerbliche Überlassung /Vermietung von Sportbooten, deren spezifisches Zubehör, beauftragte Bereitstellung von sonstigen Ausrüstungsmaterialien, sowie alle in der verbindlichen Beauftragung festgelegten Dienstleistungen durch Loganatours. Sportboote, Zubehör , Ausrüstung und/oder sonstigen materiellen Gegenstände sind dem Kunden in einem technisch einwandfreien Zustand zu übergeben. Alle Gegenstände hat der Kunde sorgsam und pfleglich während der Anmietung zu behandeln. Der Kunde hat sich zu vergewissern daß sich jeder Teilnehmer an einer Kanufahrt nicht durch gesundheitliche Einschränkungen, übermäßigen Alkoholgenuß oder Rauschmittelkonsum- sich oder anderen einer Gefahr für Leib und Leben aussetzt. Bei Übergabe der Geräte hat eine Einweisung durch Loganatours zu erfolgen in der die Handhabung der Geräte, sowie das Verhalten in einer Notfallsituation erläutert wird. Jeder Teilnehmer ist eigenem Interesse verpflichtet die Weisungen und Anordnungen von Loganatours zu befolgen. Loganatours stellt jedem Kunden in genügender Anzahl hochwertige Rettungswesten zur Verfügung, die auf und am Gewässer bei Handhabung des Bootes angelegt sein müssen.
Vertragspartner
Als Vertragspartner zugelassen sind alle nicht minderjährigen Personen. Minderjährige Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Kinder vom vollendeten 7. bis zum 14. Lebensjahr, die nicht mit ihren Erziehungsberechtigten reisen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Erziehungs-berechtigten sowie der Obhutspflicht eines von den Erziehungsberechtigten bestellten Gruppenleiters bzw. Betreuers.
Der Gruppenleiter handelt als Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten.
Vertragsabschluss
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Boote, Zelte, Ausrüstung oder sonstige Leistungen verbindlich bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden. Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Logana-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Eine Unter- oder Weitervermietung an Dritte ist nicht erlaubt. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er Loganatours gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Loganatours kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung von dem Inhalt des Auftrags ab, wird der abweichende Inhalt der Auftragsbestätigung für den Auftraggeber und für Loganatours dann verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Auch ein telefonisch Abgeschlossener Vertrag ist Bindend!
Preis
Vereinbarter Preis ist der Preis der Auftragsbestätigung. Der Preis schließt als Endpreis die Mehrwertsteuer ein. Eine separate Ausweisung der Mehrwertsteuer erfolgt auf Verlangen. Festpreise für materielle Gegenstände und für fest taxierbare Dienstleistungen sind in der gültigen Preisliste angegeben, die dem Kunden vorgelegt, ausgehändigt oder durch Print- oder elektronische Medien angezeigt wird. Preise für variable / nicht taxierbare Dienstleistungen werden auf Anfrage nach Kundenwunsch mündlicher, fernmündlicher oder schriftlicher Form mitgeteilt. Ändern sich nach Vertragsabschluß umlagefähige- oder pflichtige gesetzliche Steuern und Abgaben, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung vier Monate, kann Loganatours entsprechend gesetzlichen Bestimmungen Preisänderungen tätigen.
Rechnungen
Grundsätzlich sind alle Rechnungen bis zum Tag der Überlassung von Boot und Gerät in bar oder Verrechnungsscheck (mit EC-Karte bis € 200,00 pro Scheck zu begleichen. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsfertigung bzw. .-datum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist Loganatours berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls Loganatours nicht einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für eine Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von € 10,- erhoben. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz von Loganatours, auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditieren und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen sind nicht möglich.
Rücktritt durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag muß in Schriftform mitgeteilt werden. Vorbehaltlich der folgenden Regelungen erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung der Rücktritt erklärt wird. Kanureservierungen und Leistungsvereinbarungen mit mehr als 5 Teilnehmern können mit folgenden Fristen storniert werden:
bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei
bis 30 Tage vor Anreise unter Berechnung von 25% der gebuchten Leistung
bis 21 Tage vor Anreise unter Berechnung von 30% der gebuchten Leistung
bis 14 Tage vor Anreise unter Berechnung von 35% der gebuchten Leistung
bis 7 Tage vor Anreise unter Berechnung von 70% der gebuchten Leistung
bis 6 Tage vor Anreise unter Berechnung von 75% der gebuchten Leistung
bis 5 Tage vor Anreise unter Berechnung von 80% der gebuchten Leistung
bis 4 Tage vor Anreise unter Berechnung von 85% der gebuchten Leistung
bis 3 Tage vor Anreise unter Berechnung von 90% der gebuchten Leistung
bis 2 Tage vor Anreise unter Berechnung von 95% der gebuchten Leistung
bis 1 Tag vor Anreise unter Berechnung von 100% der gebuchten Leistung
Stornokosten für bestellte Einrichtungen und Personal zur Durchführung einer Veranstaltung fallen in entsprechender Staffelung insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann. Loganatours ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen, ohne auf einen etwa entstehenden Ausfallschaden zu verzichten. Loganatours ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere von Loganatours nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen. Loganatours ist weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es begründeten Anlass zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Geschäftsleitung, namentlich die von Loganatours vorgesehene Veranstaltung einen reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs, die Sicherheit und den Ruf des Unternehmens gefährden kann. Im Fall eines Rücktritts durch Loganatours steht dem Kunden kein Anspruch auf jedweden Schadensersatz zu. Als höhere Gewalt wird schlechtes Wetter wie Regen und auch Schlagregen nicht anerkannt. Wird die Vermietung durch höhere Gewalt (z.B. unbefahrbarem Fluß durch Hoch- oder Niedrigwasser) erschwert, gefährdet, beeinträchtigt, oder behördlich untersagt, so können Kunden oder Loganatours auch kurzfristig zurücktreten. Bei Dauerregen oder niedrigen Temperaturen von weniger als 10 Grad Celsius kann der Kunde einen anderen Termin kurzfristig ohne Mehrkosten wahrnehmen. Der Kunde hat vor Beginn des Miettermins im Voraus zu zahlen. Loganatours kann eine Kaution verlangen, die bei Rückgabe des Materials zurückerstattet wird. Im Krankheitsfall des Kunden für den Zeitraum der Buchung ist eine Kopie des Krankenscheins bis 12 Stunden vor dem Termin bei Loganatours (Posteingang) per Fax, Email oder persönlich vorzulegen.
Haftung
Loganatours haftet nicht dem Kunden. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt. Jeder Kunde/Teilnehmer hat die Möglichkeit Wertgegenstände an Loganatours zur Obhut gegen Quittung zu übergeben. Der Mieter hat das Boot während der Mietdauer zu beaufsichtigen und mit der ausgehändigten Kette gegen Diebstahl zu sichern. Zur vereinbarten Abholung durch Loganatours hat der Kunde das Boot auf dem Abholplatz mit dem Kiel oben zu Lagern. Das Zubehör darf nicht bei Abwesenheit des Kunden beim Boot verbleiben. So weit Loganatours für den Kunden Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Kunde stellt Loganatours von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. Loganatours haftet nicht für Unfälle durch Benutzung von dessen Geräten, Ausrüstungsgegenständen, dem Kunden überlassenen Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, Loganatours handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird angeraten. Die Anreise zu der Kanu-Einsetzstelle erfolgt auf eigenes Risiko und zu vollen Lasten des Auftraggebers. Der Kunde haftet für Verlust oder nichtreparablem Schaden am/vom Boot in pauschaler Haftung von € 600,- Der Mieter hat das Boot während der Mietdauer zu beaufsichtigen und ggf. .gegen Diebstahl zu sichern. Zur Abholung der bereit gelegten Boote sind an vereinbart , mit KFZ zugänglichen Stellen, unauffällig mit dem Kiel oben zu Lagern. Das ausgelieferte Zubehör darf nicht bei Abwesenheit des Mieters bei den Booten verbleiben.
Sonstiges
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Loganatours zu einer Kanutour mitgebracht werden. Auskünfte werden nach bestem Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Fundsachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Sie werden bei Loganatours sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro Staufenberg übergeben. Alkohol ist strengstens auf allen Bootstouren verboten. Bei Zuwiderhandlungen wird die Tour sofort abgebrochen. Loganatours übernimmt keinen Personentransport, auf Anfrage stehen Ihnen hierfür unsere Partnerfirmen zur Verfügung. Wir bitten hier um frühzeitige Vorbestellungen. Fahrtzeiten und Abholungen der Boote bis maximal 16.30 Uhr. Bei Zeitüberschreitungen von über 30 Minuten, wird eine Pauschale pro Boot von 15,-/ pro angefangene 0,5 Stunde fällig.
Schlussbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Die zumutbare Mitwirkung erstreckt sich auf die Schadenbegrenzung, Schadensvermeidung, und rechtzeitige Mitteilung über Beanstandungen. Beanstandungen sind uns rechtzeitig vor Ort oder telefonisch mitzuteilen. Unterlassen Sie es einen Mangel mitzuteilen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Mündliche Nebenarbeiten werden erst wirksam, wenn sie von Loganatours schriftlich bestätigt werden.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, so weit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit beim Gericht des Betriebsortes Staufenberg; hier Gießen – vereinbart. Staufenberg, 1.1.2004